Der Bürgerschützenverein Bad Lippspringe hat 2007 den 100. Geburtstag gefeiert. Doch das Schützenwesen in der Stadt ist weitaus älter. In einem Beitrag für das Magazin "Wo die Lippe springt", einer Informationsreihe des hiesigen Heimatvereins, hat Prof. Dr. Wilhelm Hagemann 2007 die Geschichte der früheren Lippspringer Schützenbruderschaft dargestellt. (1)

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Das älteste bekannte Bild von Lippspringe ist eine Zeichnung von Dr. med. Gregorius Faber vom 25. Mai 1632.

Die erste ausdrückliche Erwähnung von Schützen in Lippspringe liegt aus dem Jahre 1671 vor. Am 21. Dezember befragte der Amtmann Johannes Arnoldi Lippspringer Bürger, um eine Schlägerei aufzuklären. Sie war entstanden, als Lippspringer Schützen gemäß der Aufforderung des Amtmanns einige Soldaten in Haft nehmen wollten. Neben dem Befehlshaber der Schützen Röttger Bödeker werden die Schützen Wulff Schillers, Heinrich Meyer, Johann Bunse und Jobst Ruhen namentlich genannt. Heute unvorstellbar: Für die Schützen lag vor mehr als 300 Jahren ein polizeilicher Einsatz vor.

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Lippspringe mit der Burg 1672. Kupferstich nach einer Vorlage von Johann Georg Rudolphi (1633 - 1693).

Eine weitere Erwähnung finden die Schützen 1703 in einer Kämmereirechnung der Stadt Lippspringe. Dort ist zu lesen, dass denen "so nach der Schieben geschossen", zwei Reichstaler für Bier gegeben wurden. Dafür konnte man sich zu der Zeit etwa 100 Liter Bier kaufen, sicherlich zu wenig, um ein zünftiges Schützenfest zu feiern. Die Zahlung aus dem Stadtsäckel bezeugt jedoch das öffentliche Interesse an der Wehrtüchtigkeit der Schützen, für die eine grundsätzliche Organisation im Sinne einer Bruderschaft anzunehmen ist.

Städtische Schützenbruderschaften waren in der Tat Institutionen städtischen Rechts. Sie standen unter der Aufsicht des Magistrats und durch den damals unabdingbaren religiösen Bezug auch der örtlichen Geistlichkeit. Über beiden stand in der domkapitularischen Stadt Lippspringe das Paderborner Domkapitel als oberste weltliche und geistliche Instanz. Dementsprechend beantragten die Lippspringer Schützen 1715 und dann wieder 1737beim Domkapitel die Bestätigung ihrer Schützenordnung. Die Ordnung von 1737 sieht unter anderem als Aufgabe der Schützen das Eingreifen zur "Verhütung eines Tumultes" vor, also die polizeiliche Funktion. Mit Datum vom 8. Juni 1737 genehmigte der Domdekan Wilhelm von Westphalen die eingereichten 14 Statuten, stellte jedoch eine Bedingung: Auch den gebetenen (eingeladenen) Gästen soll nach 9 Uhr abends kein Bier mehr ausgeschenkt werden.

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Auch ansonsten ging es streng zu. So sollten nach den Regeln dieser Ordnung nur Personen als ordentliche Mitglieder in die Bruderschaft aufgenommen werden, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten und einschließlich ihrer Frau einen aufrichtigen Lebenswandel führten. Als außerordentliche Mitglieder wurden nur unbescholtene Bürger der Stadt geführt, die aus Gesundheitsgründen keine aktiven Schützen werden konnten, sowie diejenigen, die das 55. Lebensjahr überschritten hatten, ebenso Geistliche, Ärzte, Lehrer, Staats- und Kommunalbeamte.

Die Schützen hatten die Fronleichnamsprozession mit funktionierendem Gewehr zu begleiten und an jeder Station Salut zu schießen. Jeder verheiratete Schützenbruder sollte dem Wirt, der das Bier für die Bruderschaft braut, jährlich zwei Spint Gerste zur Verfügung stellen, ein Junggeselle ein Spint (1 Spint = etwa 9 Liter).

Vor dem Scheibenschießen hatten sich die Schützen mit Gewehr und in einem feinen Ehrenkleid auf den Trommelschlag vor dem Haus des Kapitäns (später Oberst) zu versammeln. Kein Schütze durfte ohne Erlaubnis der Vorgesetzten einen Fremden mit ins Wirtshaus bringen. Verboten war es auch, Trinkgeschirr der Schützen mit nach Hause zu nehmen. Beim Tanzen sollten gegenüber den Frauen Zucht und Schamhaftigkeit herrschen. Geladene Gäste, ob adelige oder nichtadelige, sollten nach ihrem Stand gebührend behandelt werden. Schützenbrüder mussten sich auch als solche verhalten und weder beim Schießen noch beim Schützenbier Schelt- oder Schimpfworte rufen.

Das eigentliche Schützenfest fand immer am Fronleichnamstage und dem folgenden Tage statt. Einige Tage vorher wurde im Fichtenwäldchen der König geschossen und dann an den genannten Tagen auf dem Rathause das Fest selbst mit großem Trinkgelage und Tanz begangen. Die Feier begann nachmittags um 3 Uhr, bei Eintritt der Dämmerung wurde sie bereits geschlossen. Besonders "nett" ist aber Regel Nummer neun, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:

"Weil etliche Männer und Frauen alle ihre Kinder mitbrachten, und unter denen oft solche waren, die durch Unsauberkeit bei den anderen Personen Ekel und Widerwillen beim Trinken verursachten, soll das Mitbringen von Kindern bei Strafe von zwei Schilling verboten sein. Säuglinge, die gestillt werden, sollen den Müttern von älteren Kindern und Mägden gebracht und nach dem Stillen wieder mitgenommen werden. Zwei Schützen sollen darüber Aufsicht führen."

 

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Lippspringe im Jahr 1672 nach einem Stich von Johann Georg Rudolphi (1633 - 1693).

Beim Tode eines Schützenbruders, seiner Ehefrau oder eines seiner Kinder waren alle Schützen aufgefordert, am Begräbnis teilzunehmen. Wer verhindert war, musste sich von seiner Ehefrau vertreten lassen, sonst wurden sechs Groschen Strafe fällig.

In einer Erweiterung der Statuten von 1759 wurde ergänzend beschlossen, dass, wenn ein Schützenbruder oder eine Schützenschwester bettlägerig, krank oder arm wäre und deshalb bei der Feier nicht erscheinen könnte, drei Maß Bier (etwa dreieinhalb Liter) gebracht werden. Daran wird deutlich, dass Bier zu der Zeit als wichtiges Nahrungsmittel galt, so dass es auch Kranken verabreicht wurde. Dementsprechend hatte man ja auch gemäß Regel neun keine Bedenken, dass stillende Frauen sich am Bier gütlich taten. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass zu der damaligen Zeit das Bier deutlich weniger Alkohol als das heutige enthielt.

Eine Besonderheit in jenen alten Lippspringer Schützenordnungen ist die fehlende Erwähnung eines Schützenkönigs oder Schützenmeisters. In anderen Schützenordnungen zu dieser Zeit ist hingegen genau geregelt, wie jemand König oder Schützenmeister wird, welche Verpflichtungen er gegenüber der Bruderschaft hat – besonders im Hinblick auf Freibier – und was er von den anderen Schützenbrüdern erhält.

Der fehlenden Erwähnung eines Königs oder Schützenmeisters in der Lippspringer Ordnung von 1737 steht jedoch die Existenz des Kleinods in Form des Martinusschildes aus demselben Jahr entgegen. Ein solches Kleinod war nur sinnvoll, wenn auch ein "Ändern des Kleinods" erfolgte, wie das Ausschießen des besten Schützen in manchen Ordnungen genannt wird. Offenbar hat man in Lippspringe versucht, mit möglichst wenigen Festlegungen auszukommen. Selbstverständliches wurde weggelassen. Tatsächlich enthalten Schützenordnungen dieser Zeit in anderen Orten deutlich mehr Regeln.

 

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Eine feste Lokalität, wo gefeiert wurde – wie seit 1912 in unserem Schützenhaus – gab es noch nicht. Man wechselte wohl zwischen den existierenden Gasthäusern. Im Jahre 1737 hatte Lippspringe drei Gasthäuser: Im Rathaus, das am Übergang der heutigen Lange Straße in die Straße Am Steintor stand, befand sich der Ratskeller. Ganz in der Nähe, zwischen Lange Straße und Mühlenberg, wo bis zum Bombenangriff 1944 noch Häuser standen, war seit 1630 der "Bey- oder Nebenkrug". Seit 1721 gab es zudem gegenüber der heutigen Arminius-Apotheke den „Neuen Krug“. Wie es scheint, fand das Fest nach dem Bau des neuen und größeren Rathauses im Jahr 1802 aber dann stets im Rathaussaal statt.

In der Regel fehlen in den Schützenordnungen Angaben, in welchen Abständen ein "Schützengelag" stattfand. In Lippspringe wurde, wie erwähnt, jeder Schütze aufgefordert, jährlich Gerste abzugeben, um daraus Bier zu brauen. Das legt ein jährliches Feiern nach dem angesetzten Schießen nahe. Damit erwiesen sich die Lippspringer deutlich feierfreudiger als andere Bruderschaften. Diese sahen vielfach ein Schützenfest der Kosten wegen nur alle drei Jahre vor. Gelegentlich wird sogar von einem Abstand von sieben Jahren berichtet.

Für die Zeit nach der letzten Ergänzung der Lippspringer Schützenordnung im Jahre 1759 liegen kaum weitere Informationen über die Schützenbruderschaft vor. Dasselbe gilt für die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Erst zur Mitte des 19. Jahrhunderts hin verdichten sich die Nachrichten wieder.

Auch wenn die Schützenbruderschaft den Statuten nach grundsätzlich auch Unverheiratete als Mitglieder zuließ, so war die Mitgliedschaft faktisch offenbar auf Verheiratete beschränkt. Wahrscheinlich scheuten die meisten Eltern schon die zusätzlichen Kosten für die Teilnahme ihrer Söhne. So berichtet der Gendarm Lüke zu einer Feier der Schützenbruderschaft vom 10. Juli 1842, dass etliche Bürgersöhne, die der Bruderschaft nicht angehörten, das Fest zu stören suchten, Streit und Schlägerei anfingen und schließlich die Fenster des Rathaussaales zertrümmerten. Auf den Hinauswurf reagierten die jungen Burschen mit der Gründung eines eigenen Schützenvereins. Dessen Schützenfest wurde zu Peter und Paul (29. Juni) gefeiert. Nicht immer wurde dazu allerdings die notwendige behördliche Genehmigung erteilt. Die jungen Leute feierten aber auch andere Feste, zu Neujahr, auf Fastnacht oder im Herbst ein Erntedankfest.

Auch die jungen Mädchen waren unzufrieden, dass sie bei dem herkömmlichen Schützenfest nicht zugelassen wurden. Sie veranstalteten deshalb eigene Tanzabende, zu denen aber ebenfalls stets die behördliche Genehmigung einzuholen war.

 

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 Ruinen der Tempelherrenburg nebst Umgebung - von der Ostseite. Nach einer Lithographie von 1856.

Das politische Revolutionsjahr 1848 erfasste offenbar auch die Lippspringer Schützen. Im Zusammenhang mit dem Königsschießen am 12. Juni kam es zu Tumulten. Der Anlass war wohl die von den Gutsbesitzern Tilly und Koke initiierte Aufteilung der Hudeflächen der Stadt (Separation) und die Zusammenlegung der stark zerstückelten Felder (Verkoppelung), bei der sich viele Einwohner übervorteilt sahen. Der Amtmann Meyer, der inzwischen auch Bürgermeister von Lippspringe geworden war, berichtete dem Landrat darüber:

"Am 12. Juni wurde nachmittags im Sande (Fichtenkamp) von den alten Schützen der König ausgeschossen. Bei dieser Gelegenheit ist stark getrunken und sind die Leute teilweise schon betrunken zurückgekommen. Einer musste von zweien geführt werden. Auf der Rückkehr wurde stets gesungen und geknallt und dann gleich wieder zum Forttrinken in das Wilhelm Eikelsche Gasthaus (heute Hucks) gegangen. Die Schützengesellschaft wird befehligt von Oberst Franz Böhner, Major Anton Fischer, Hauptmann Anton Pförtner und Hauptmann Josef Fischer. Diese waren beim Schießen und Marschieren gegenwärtig, ohne für Ruhe zu sorgen."

 

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Die frühere Gastwirtschaft Eikel (rechts, später Huck, Klaus und Schmidt), wo wir Schützen 1848 nach dem Schießen weiter feierten.

Die Beschuldigten wurden verhaftet, aber ein einsetzender starker Regen verhinderte ihre Abführung nach Paderborn. Von da an galt Lippspringe der Obrigkeit offenbar als besonders problematisch.

 

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Bürgermeister Johannes Koke von 1876 bis 1907.


Vier Jahre später, 1852, gab es wieder Ärger, der durch die Freude der Lippspringer Schützen am ausgiebigen Feiern ausgelöst wurde. Der Landrat schrieb an den neu gewählten Bürgermeister Johannes Koke:

"Nach einer Anzeige des Gendarmen Boenninghausen haben die so genannten Schützen in Lippspringe die Tanzlustbarkeit nicht allein über die festgesetzte Polizeistunde verlängert, sondern es haben sogar Vorsteher der Gesellschaft seiner Aufforderung, den Saal zu verlassen, sich geradezu dadurch widersetzt, dass sie die Musikanten gezwungen haben fortzuspielen."

Der Landrat verlangte eine Untersuchung des Falles und stellte in Erwägung, ob die Gesellschaft nicht gänzlich aufgehoben werden sollte. Für den nächsten Abend bestimmte er 22 Uhr als Sperrstunde. Bürgermeister Koke antwortete sehr geschickt, es wisse von nichts und könne auch die Aufregung nicht verstehen. Schließlich hätten seit der Zeit seines Vorgängers, des Bürgermeisters und Amtmannes Meyer, weder die jungen noch die "Männerschützen" die Polizeistunde eingehalten. Oft sei bis 2 Uhr nachts getanzt worden. Und da der Herr Amtmann selbst oft bis spät in der Nacht bei den Schützen gewesen sei, herrsche bei den Leuten die Meinung, die Gesellschaft brauche die Polizeistunde nicht einzuhalten. Er selbst sei deshalb im Zweifel. Es ist nicht bekannt, wie der Landrat auf die entwaffnende Argumentation des Lippspringer Bürgermeisters reagierte.

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Mit der Aufhebung des geistlichen Fürstentums Paderborn 1802/1803 hatte auch das Domkapitel die Funktion als Stadtherr Lippspringes eingebüßt. Von daher war auch die Verpflichtung der Schützenbruderschaft auf die vom Domdechant genehmigte Ordnung von 1737 und damit ihr religiöser Bezug entfallen. Dennoch begleiteten die Schützen aber offenbar weiterhin die Fronleichnamsprozession. Allerdings war die katholische Religion nicht mehr Voraussetzung für die Aufnahme in die Schützenbruderschaft. Die Ordnung von 1737 schrieb das zwar nicht ausdrücklich vor, wie das in anderen Orten der Fall war, aber faktisch war das wohl schon wegen des Fehlens von Protestanten im Ort immer so gewesen. Außerdem war eine Regel, die Beichte und Kommunion zu Fronleichnam vorschrieb, nur von Katholiken zu erfüllen.

Es ist nicht bekannt, warum es zur Auflösung der damaligen Lippspringer Schützenbruderschaft kam. Wie es scheint, ist sie mehr oder weniger eingeschlafen. Die Jungschützen feierten ihr letztes Schützenfest 1878, die alten Schützen 1882. Allgemein wird das Jahr 1885 als Ende der Bruderschaft angenommen.

 

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Silbernes Schild der alten Bruderschaft von 1737.

Das Kleinod der Bruderschaft, der Martinusschild aus dem Jahr 1737, wurde wohl zunächst von Pfarrer Anton Kleine, der 1830 nach Lippspringe gekommen und bis 1884 im Amt war, und dann von seinen Nachfolgern verwahrt. Einer von ihnen, Pfarrer Wilhelm Hücker, übergab das Kleinod 1924 an unseren 1907 neu gegründeten Bürgerschützenverein.

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Die Fahne der alten Schützenbruderschaft war aus roter Seide gefertigt. Sie war bestickt mit dem Lippspringer Wappen und einer Inschrift. Der letzte Fahnenträger war der Färber Hieronymus Rummeny. Er hat die Fahne nach dem Ende der Bruderschaft zeit seines Lebens auf dem Dachboden in einer Wachstuchhülle verwahrt. Eines guten Tages hatte dann angeblich die Frau seines Besitznachfolgers Verwendung für den Stoff im Haushalt gefunden.

 

(1) Wilhelm Hagemann: Die alte Lippspringer Schützenbruderschaft, in: „Wo die Lippe springt“. Informationsreihe des Heimatvereins Bad Lippspringe e.V., Ausgabe 54, April 2007, 5-11-30.